Von Oktober bis Ostern – diese Faustregel für den Wechsel von Winterreifen und Sommerreifen und die Winterreifenpflicht kennt wohl jeder Autofahrer. Jedes Jahr wiederholt sich im Frühling und im Herbst der Reifenwechsel. Dann heißt es wieder einmal: runter mit den Sommerreifen, rauf mit den Winterreifen – oder andersherum. Wie vieles anderes gehört auch der Reifenwechsel zu den unvermeidlichen und lästigen Pflichten jedes Kfz-Halters.

Und wie andere Themenbereiche ist auch die Winterreifenpflicht ein sehr umfangreiches juristisches Sachgebiet. Es gibt viele verschiedene Paragrafen, Sonder- und Ausnahmeregelungen, gesetzlichen Fallstricken und rechtlichen Grauzonen. Nur die wenigsten Kfz-Halter haben von den meisten schon einmal gehört. Trotzdem gilt es alle zu berücksichtigen.

Und so ist es kein Wunder, dass zu diesem Thema in der Öffentlichkeit leider auch viele gefährliche Halbwahrheiten und falsche Informationen im Umlauf sind, die bei vielen Autofahrern bis heute für Verunsicherung sorgen. Wann genau ist der Reifenwechsel gesetzlich vorgeschrieben? Wird ein Verstoß gegen die Winterreifenpflicht als eine Ordnungswidrigkeit oder als eine Straftat geahndet? Mit welchen Sanktionen wird dieser Verkehrsverstoß von der StVO strafrechtlich verfolgt? Zahlt bei einem Unfall mit Sommerreifen im Winter die eigene Versicherung?

Und das sind nur die häufigsten juristischen Fragen zum Thema Sommer- und Winterreifen, mit denen sich Kfz-Halter jeden Tag auseinandersetzen müssen. Die Liste ist lang und lässt sich noch beliebig fortsetzen. Höchste Zeit also, um mit den vielen Märchen und Gerüchten ein für alle Mal aufzuräumen und Licht in das Dunkel des Paragrafendschungels zu bringen.

Im Folgenden erhalten Sie deswegen einen Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Thema Winterreifenpflicht in Deutschland. Wir Sie Ihre Reifen ganz einfach selbst wechseln können, beantworten wir Ihnen in unserem separaten Blogartikel zum Reifenwechsel.

Ab wann sind Winterreifen Pflicht? Zeitraum für Winterreifen laut §2 der StVO

Die gesetzliche Winterreifenpflicht besteht in Deutschland schon seit 2010. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Montieren von Winterreifen sind in § 2 StVO ganz klar definiert. Dieser Paragraf besagt, dass bei winterlichen Witterungsbedingungen in Deutschland nur mit Winterreifen gefahren werden darf Aber die StVO legt dabei keinen festen, allgemeingültigen Zeitraum für die Winterreifenpflicht vor. Stattdessen macht sie diese von den jeweiligen Witterungsverhältnissen im Straßenverkehr abhängig.

Außerdem ist die Art der zulässigen Winterreifen in Deutschland in § 36 Absatz 4 StVZO ganz klar juristisch geregelt. Dieser Paragraf wurde am 1. Juni 2017 überarbeitet und besagt, dass diese Reifen die hohen sicherheitsrelevanten Kriterien von winterlichen Straßenverhältnissen technisch erfüllen und gekennzeichnet sein müssen. Diese speziellen technischen Anforderungen betreffen vor allem die Struktur und das Laufflächenprofil.

Seit dem 1. Juni 2017 dürfen in Deutschland nur noch Reifen mit dem Schneeflockensymbol (Alpine-Symbol) als Winterreifen genutzt werden. Deswegen müssen alle ab dem 1. Januar 2018 produzierten Winterreifen mit dem Alpine-Symbol ausgestattet sein. Alle bis zum 31. Dezember 2017 hergestellten und im deutschen Straßenverkehr bislang als Winterreifen gesetzlich vorgeschriebenen „M+S“-Reifen sind übergangsweise noch bis zum 30. September 2024 für den Wintereinsatz in Deutschland zulässig. Die Abkürzung „M+S“ steht für „mud and snow“ („Matsch und Schnee“).

Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe für Winterreifen beträgt übrigens 1,6 Millimeter. Der ADAC empfiehlt eine Mindestprofiltiefe von 4 Millimetern.

Mit Sommerreifen im Winter fahren – Punkte, Bußgeld, Versicherung

Das Missachten der Winterreifenpflicht gilt aufgrund des damit einhergehenden hohen Unfall- und Verletzungsrisikos als Verkehrsvergehen. Deswegen wird es von der StVO je nach Schwere des Verkehrsvergehens entweder als eine Ordnungswidrigkeit oder als eine Straftat behandelt.

Strafen laut Bußgeldkatalog

Wird ein Verstoß gegen die Winterreifenpflicht ohne Gefährdung und ohne Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer und ohne Sachbeschädigung festgestellt, wird das mit 60 Euro Bußgeld und mit einem Punkt in Flensburg geahndet.

Bei einer Missachtung der Winterreifenpflicht mit Behinderung, jedoch ohne Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer und ohne Sachbeschädigung drohen 80 Euro Bußgeld und ebenfalls ein Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei.

Liegt ein Verstoß gegen die Winterreifenpflicht mit Gefährdung, allerdings ohne Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer und ohne Sachbeschädigung vor, wird es mit 100 Euro Bußgeld und einem Punkt geahndet.

Wird eine Missachtung der Winterreifenpflicht mit Sachbeschädigung, allerdings ohne Gefährdung und Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer festgestellt, so drohen laut Bußgeldkatalog 120 Euro Bußgeld und 1 Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei.

Außerdem bestraft die StVO Kfz-Halter, die die Inbetriebnahme eines Autos mit unzulässiger Bereifung angeordnet oder zugelassen haben, mit 75 Euro Bußgeld und einem Punkt deutschen Fahreignungsregister (FAER).

Verlust des Versicherungsschutzes

Ein weiterer juristischer Streitpunkt ist der mögliche Verlust des Versicherungsschutzes bei einem Verstoß gegen die Winterreifenpflicht. Denn kommt es im Winter beim Fahren mit Sommerreifen zu einem Unfall, kann dem Verkehrssünder von seiner Versicherung als potenziellem Unfallverursacher unter Umständen eine grobe Fahrlässigkeit und ein Mitverschulden vorgeworfen werden.

Die Versicherung wird dann zwar für die dem Unfallgegner entstandenen Schäden aufkommen, kann den Verkehrssünder jedoch später mit bis zu 5000 Euro in Regress nehmen. Die Folgen können von einer erheblichen Kürzung der Kaskoversicherungsleistungen bis zum Erlöschen des Versicherungsschutzes reichen.

Weiterführende Links:
Winterreifenpflicht: Für wen gilt sie? | bussgeldkataloge.de
Winterreifen: Wo sind sie Pflicht? | ReifenDirekt
§ 36 StVZO (Reifen und Laufflächen) | bussgeldkatalog.net
Die wichtigsten Winterreifen-Regeln | Autobild
Für welche Fahrzeugtypen gilt die Winterreifenpflicht? | Führerscheine.de
Bei Schnee und Eis sicher unterwegs | ADAC
Bußgeldkatalog StVO: Winterreifen, Sommerreifen | Kfz-Auskunft
Sommerreifen im Winter | bussgeldkatalog.org
Winterreifenpflicht in Deutschland | bussgeldkatalog.org
Bremsweg: Sommer- und Winterreifen im Vergleich | meinauto.de
Ganzjahresreifen oder Winterreifen | Führerscheine.de

Jetzt teilen über: