Man hat es eilig und gibt, anstatt zu bremsen, noch einmal Gas, um es bei Dunkelgelb noch schnell über die Ampel zu schaffen – und schon hat es geblitzt. Ein Rotlichtverstoß kann Ihnen viele Kopfschmerzen und schlaflose Nächte bescheren.
Und das ist auch kein Wunder: Ein Rotlichtverstoß gehört zu den schwersten Ordnungswidrigkeiten der Straßenverkehrsordnung (StVO). Angesichts des hohen Unfall- und Verletzungsrisikos wird das Überfahren einer roten Ampel mit sehr empfindlichen Strafen geahndet. Diese reichen von Geldbußen über Punkte beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg bis hin zu Fahrverboten.
Und so unterschiedlich die Sanktionen für einen Verstoß ausfallen können, so unterschiedlich sind auch die vielen Mythen und Gerüchte, die es zu diesem Thema gibt. Bei uns finden Sie den Faktencheck zum Rotlichtverstoß und alle Informationen zu möglichen Bußgeldern, Punkten und Fahrverboten.
Einfacher und qualifizierter Rotlichtverstoß
Rotlichtverstoß ist nicht gleich Rotlichtverstoß. Die StVO unterscheidet zwischen dem einfachen und dem qualifizierten Verstoß. Geahndet werden die beiden Arten mit unterschiedlich hohen Strafen. Das entscheidende Kriterium zur Abgrenzung ist die Dauer der Rotphase beim Überfahren einer roten Ampel.
Einfacher Rotlichtverstoß – Rotphase unter 1 Sekunde
Laut aktuellem Bußgeldkatalog liegt nur ein einfacher Rotlichtverstoß vor, wenn die Rotphase beim Überfahren der Ampel kürzer als eine Sekunde war. Ein einfacher Rotlichtverstoß ohne Gefährdung und ohne Sachbeschädigung wird mit 90 € Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg geahndet.
Ein einfacher Verstoß mit Gefährdung oder Sachbeschädigung wird vom Gesetzgeber strafrechtlich aber weitaus härter bestraft. Hier sieht das deutsche Verkehrsrecht 200 € bzw. 240 € Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und darüber hinaus auch noch 1 Monat Fahrverbot vor.
Qualifizierter Rotlichtverstoß – Rotphase über 1 Sekunde
Überfahren Sie eine rote Ampel, bei der die Rotphase bereits länger als eine Sekunde bestand hat, handelt es sich um einen qualifizierten Rotlichtverstoß. Aufgrund des höheren Unfall- und Verletzungsrisikos für andere Verkehrsteilnehmer wird das Verkehrsdelikt mit deutlich härteren Strafen geahndet als ein einfacher Verstoß.
Ein qualifizierter Verstoß ohne Gefährdung und Sachbeschädigung wird vom Bußgeldkatalog mit 200 € Bußgeld, 2 Punkten in Flensburger und 1 Monat Führerscheinentzug belegt.
Kommt eine Gefährdung oder Sachbeschädigung dazu, wird der Verstoß weitaus stärker geahndet. Für diesen Tatbestand sieht das deutsche Verkehrsrecht 320 € bzw. 360 € Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und darüber hinaus auch noch 1 Monat Führerscheinentzug vor.
Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Egal ob es sich um einen einfachen oder einen qualifizierten Rotlichtverstoß handelt: das Überfahren einer roten Ampel kann – je nach Schwere – von der StVO als eine Ordnungswidrigkeit aber auch als eine Straftat gewertet werden. Für diese könnten Sie dann entsprechend auch strafrechtlich verfolgt werden.
Voraussetzung für eine Einstufung als Straftat ist die Feststellung einer besonderen Rücksichtslosigkeit des Fahrers. Außerdem muss es zu einer erheblichen Gefährdung des Straßenverkehrs gekommen sein. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn es im Rahmen des Verkehrsdeliktes zu Verletzungen oder zu einem hohen Sachschaden gekommen ist. Neben Bußgeld, Punkten und einem Fahrverbot kann dann auch eine Vorladung für eine polizeiliche Anhörung und eine Verurteilung vor Gericht drohen. Juristische Grundlage für eine Verurteilung ist § 315c des Strafgesetzbuches (StGB), der eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren vorsieht.
Grüner Pfeil an roter Ampel
Auch das unzulässige Rechtsabbiegen an einer roten Ampel mit Grünpfeil-Schild kann ein Rotlichtverstoß sein. Seit 1994 ist das Rechtsabbiegen in der Rotphase an Ampel mit einem Grünpfeil-Schild erlaubt. Sinn und Zweck dieses Verkehrszeichens ist es, unnötig lange Wartezeiten an Kreuzungen zu vermeiden.
Allerdings schreibt die Grünpfeil-Regelung vor, dass Sie vorher – wie bei einem Stoppschild – 3 Sekunden lang an der Haltelinie vor der Ampel anhalten müssen. Denn der von links kommenden Querverkehr hat Vorfahrt und darf nicht durch das Rechtsabbiegen behindert oder gefährdet werden. Zum Querverkehr zählen nicht nur andere Kraftfahrzeuge, sondern auch Fußgänger und Fahrradfahrer.
Überfahren Sie eine rote Ampel mit grünem Pfeil, ohne an der Haltelinie zu halten, begehen Sie einen Rotlichtverstoß. Die StVO ahndet das mit 70 € Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg. Kommt es im Rahmen dieses Verkehrsdeliktes zu einer Gefährdung oder einem Unfall, sieht das deutsche Verkehrsrecht 100 € bzw. 120 € Geldbuße und 1 Punkt vor.
Weiterführende Links:
Rotlichtverstoß: Welche Sanktionen erwarten Sie? | Bußgeldkatalog.de
Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot bei roter Ampel | ADAC
Rotlichtverstoß – So hoch ist das Bußgeld | RECHTECHECK.DE
Qualifizierter Rotlichtverstoß | Bußgeldkatalog.org
Rote Ampel überfahren: Punkte und Bußgelder drohen | Bußgeldkataloge.de
Wissenswertes zum Rotlichtverstoß | DEURAG
Probleme des Rotlichtverstoßes in der Praxis | IWW
Rotlichtverstoß: Vorsicht vorm Blitzlichtgewitter | Bußgeld-info.de